Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel

 

Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalen der Unterklasse T2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen



PRÜFUNG
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

  • Theorie
    In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein,
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice.

  • Praxis
    In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im  tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:
  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

 

GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Fachkundenachweises zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Dieser entscheidet über die Zulassung. Welcher Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie hier. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung
  • Führerschein oder Befähigungsnachweis zum Führen von Wassersportfahrzeugen (Kopie beifügen)
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen)
  • Prüfungsgebühr plus Nebenkosten

 

FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG

Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach einem Monat möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.