Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.


ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • ab 16 Jahren,
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 1000 Seemeilen oder nach Erwerb SKS 700 Seemeilen
    auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung.

PRÜFUNG
Die Prüfung zum SSS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

  • Theorie
    In der theoretischen Prüfung müssen umfangreiche Kenntnisse in den folgenden vier Prüfungsfächern (vier Teilprüfungen) nachgewiesen werden:
  • Navigation,
  • Seemannschaft,
  • Schifffahrtsrecht und
  • Wetterkunde.

Die vier Teilprüfungen können unabhängig voneinander abgelegt werden.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:
im Fach Navigation

    • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
    • Karte 1/INT 1
    • Begleitheft SSS/SHS Stand 2005, 2010 oder 2015 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln
    • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
    • Taschenrechner

im Fach Schifffahrtsrecht

    • Radarplotscheibe (Vordruck)
    • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.

im Fach Seemannschaft und im Fach Wetterkunde

    • keine besonderen Hilfsmittel
  • Praxis
    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:Mit Antriebsmaschine und unter Segel

§  Rettungsmanöver
Bootsführung während eines Rettungsmanövers (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl des Manövers und Planung der Bergung);
Die Prüfungsyacht muss zu Beginn des Rettungsmanövers ausschließlich unter Segel fahren.

      • Notfallmanagement
        Organisation und Führung der Crew in einer vorgegebenen Notsituation (Feuer, Wassereinbruch, Krankheit eines oder mehrerer Crewmitglieder, Auflaufen, Not-Schleppen, Ruderbruch, Mastbruch, großer Schaden am Rigg mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der einzelnen Maßnahmen)

§  Handhabung der Yacht

Bootsführung auf See (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl der einzelnen Manöver und Erläuterungen zur Verkehrssituation);

Bootsführung im Hafen (mit auf den Einzelfall bezogener Begründung der Crew-Einteilung, Wahl der einzelnen Manöver und Erläuterungen zur Verkehrssituation)

§  Technik an Bord
Maschine, Gasanlage, Elektrik, Elektronik (Kontrolle, Einsatz, Fehlerquellen, Reparatur)

§  Navigation

        • Papierseekarte/Nautische Literatur
          Auswahl, Korrektur, Handhabung, Organisation; Bestimmung des Schiffsortes und Überprüfung der Ergebnisse mit einem unabhängigen Navigationsverfahren; Fehlerinterpretation etc.
        • ECS (Electronic Chart System)
          Bedienung, Korrektur, Fehlerquellen, Routenplanung, Kontrollpeilung etc.
        • Radar
          Bedienung, Lagebilderstellung, Fehlerquellen, Positionsbestimmung, Interpretation etc.
      • Wetterkunde
        Beurteilen der Wetterlage und -entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung, Ablesen der Wetterinstrumente und Auswerten der Daten

Alle Aufgaben müssen im ersten Versuch mit ausreichendem Ergebnis absolviert werden.

Mit Antriebsmaschine
Wird der Sportseeschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.

 

GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch die Zentrale Verwaltungsstelle (ZVST) erhoben.

ANMELDUNG UND ANMELDEUNTERLAGEN
Die Anmeldung zur Prüfung muss bei der Zentralen Verwaltungsstelle erfolgen Diese entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
  • Sportbootführerschein-See (Kopie beifügen)
  • Für die praktische Prüfung: Seemeilennachweis entsprechend Zulassungsvoraussetzungen
  • Für die Ausstellung: Lichtbild (38 mm x 45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 6 Monate)
  • Prüfungsgebühr plus Nebenkosten bis spätestens 10 Tage vor der Prüfung

 

FRISTEN UND NICHTERSCHEINEN ZUR PRÜFUNG
Die Prüfung muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Theorieprüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgechlossen werden.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach zwei Monaten möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§ 10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.