AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung:
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bei Bootsfahrschule-Siegerland zum Erwerb eines Sportbootführerscheines oder eines Sprechfunkzeugnisses wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen. Eine Anmeldung ist telefonisch, schriftlich (Fax oder E-Mail) oder persönlich möglich. Sie ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Sie nicht schriftlich bestätigt wurde.
Fälligkeit der Kurs - Gebühren:
Bei Anmeldung zu einem Kurs werden 50% der Kursgebühren entsprechend der Preistafel fällig, die Restsumme ist eine Woche vor Kursbeginn zu überweisen oder am ersten Kursabend in bar zu entrichten.
Preistafeln sind in der Bootsfahrschule und auf der Internetseite einsehbar.
Lehrmaterialien sind sofort bei Erhalt bar zu bezahlen.
Rücktritt / Terminumbuchung:
Sollte die Teilnahme an einem gebuchten Kurs nicht möglich sein, so ist die Bootsfahrschule-Siegerland spätestens eine Woche vor Kursbeginn davon schriftlich zu informieren. In diesem Fall ist lediglich eine Stornogebühr von 35 € zu entrichten. Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält die Bootsfahrschule die bereits angezahlte Kursgebühr in voller Höhe ein. Bei Abbruch der Ausbildung durch den Kursteilnehmer, unabhängig zu welchem Zeitpunkt, werden keine Gebühren zurück erstattet.
Eine Terminumbuchung vor oder während eines laufenden Kurses ist bei Krankheit oder aus beruflichen/schulischen Gründen ohne zusätzliche Kosten durch den Teilnehmer auf den nächsten Folgekurs möglich.
Mindestteilnehmer:
Bei Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern behält sich die Bootsfahrschule vor, den Kursbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Bereits angemeldete Teilnehmer haben dann das Recht, von dem Ausbildungsvertrag zurück zu treten mit Zurückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
Termine:
Alle unsere genannten Termine sind freibleibend. Verschiebungen aus organisatorischen Gründen sind möglich und werden mit den Kursteilnehmern weitgehend abgesprochen. Verschiebungen der Prüfungstermine sind durch den Deutschen Motoryachtverband und Deutschen Segelverband möglich. Die Bootsfahrschule haftet nicht für etwaige Schadensersatzansprüche aus Terminverschiebungen.
Prüfung:
Für die Prüfung hat der Kursteilnehmer rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor Prüfung, seine erforderlichen Unterlagen (Kopie Führerschein, Passfoto usw.) der Bootsfahrschule zwecks Prüfungsanmeldung abzugeben.
Schwimmer / Nichtschwimmer:
Schwimmen zu können ist für den Erwerb eines Sportbootführerscheines nicht vorgeschrieben. Sollte ein Kursteilnehmer nicht 15 Min. frei schwimmen können, so ist dies aber bei der Anmeldung der Schule zur Kenntnis zu geben, damit insbesondere bei der praktischen Ausbildung die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können.
Salvatorische Klausel:
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.
Gerichtsstand:
Zwischen der Bootsfahrschule und den Kursteilnehmern wird als Gerichtsstand Siegen vereinbart.
Netphen im Juni 2007





