AGB für Theorie- und Praxiskurs

Anmeldung:
Mit der Anmeldung zu einem Theorie- oder Praxiskurs bei Bootsfahrschule-Siegerland zum Erwerb eines Sportbootführerscheines oder eines Sprechfunkzeugnisses wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen. Eine Anmeldung ist online über unsere Internetseite, telefonisch, schriftlich (Fax oder E-Mail) möglich. Sie ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Sie nicht schriftlich bestätigt wurde.

Fälligkeit der Kursgebühren:
Bei Anmeldung zu einem Kurs werden 50% der Kursgebühren entsprechend der Preistafel fällig, die Restsumme ist eine Woche vor Kursbeginn zu überweisen.
Preistafeln sind in der Bootsfahrschule und auf der Internetseite einsehbar.
Lehrmaterialien sind sofort bei Erhalt bar zu bezahlen.

Rücktritt / Terminumbuchung:
Leider gibt es für unsere Kursanmeldung kein Widerrufsrecht, da dies nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen ist. Aber keine Sorge, sollte die Teilnahme an einem gebuchten Kurs z. B. wegen Krankheit oder aus beruflichen/schulischen Gründen nicht möglich sein, so können Sie den gebuchten Kurs auf den nachfolgenden Termin oder auf einen Termin, der innerhalb der nächsten 6 Monaten beginnt, umbuchen.

Mindestteilnehmer:
Bei Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern behält sich die Bootsfahrschule vor, den Kursbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Bereits angemeldete Teilnehmer haben dann das Recht, von dem Ausbildungsvertrag zurück zu treten mit Zurückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.

Termine:
Alle unsere genannten Termine sind freibleibend. Verschiebungen aus organisatorischen Gründen sind möglich und werden mit den Kursteilnehmern weitgehend abgesprochen. Verschiebungen der Prüfungstermine sind durch den Deutschen Motoryachtverband und Deutschen Segelverband möglich. Die Bootsfahrschule haftet nicht für etwaige Schadensersatzansprüche aus Terminverschiebungen.

Prüfung:
Für die Prüfung hat der Kursteilnehmer rechtzeitig, spätestens 3 Wochen vor Prüfung, seine erforderlichen Unterlagen (Kopie Führerschein, Passfoto usw.) der Bootsfahrschule zwecks Prüfungsanmeldung abzugeben.

AGB für Segel-Törns

1. Eine Anmeldung zu einem Törn ist nur schriftlich möglich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.

2. Die Bootsfahrschule Siegerland haftet für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung des Törns entstehen nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.

3. Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erreichen, behält sich die Bootsfahrschule im Siegerland das Recht vor, den entsprechenden Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens eine Woche vorher schriftlich benachrichtigt. Bereits bezahlte Gebühren werden ohne Abzüge zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

4. Teilnehmer an den Törns erkennen die Weisungsbefugnis des Skippers in seemännischer, navigatorischer oder ausbildungstechnischer Hinsicht an. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer bereit, den fachlichen Anweisungen des Skippers nach besten Möglichkeiten nachzukommen.

5. Spesen, die bei Prüfungen durch die jeweiligen Prüfungskommissionen erhoben werden, werden auf die angemeldeten Prüflinge aufgeteilt und entweder vom Prüfling selbst beglichen oder durch die Bootsfahrschule gesammelt und ohne Abzug an die Prüfungskommission weitergeleitet. Rücktritte von Prüfungen sind nur im Rahmen der jeweils gültigen Prüfungsordnung möglich. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des zurücktretenden Kandidaten und richten sich nach den Prüfungsordnungen.

6. Teilnehmer an Törns erklären, dass sie mindestens 15 Minuten im freien Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiten.

7. Mit der Anmeldung zu einem Törn wird eine Anzahlung von 50 % des Törnpreises fällig. Die Fälligkeit der Restzahlung wird ihnen nach der Anmeldung in der Bestätigungsmail mitgeteilt. Bei Rücktritt eines Crewmitgliedes bis 8 Wochen vor Törnbeginn verfällt Anzahlung. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung. Falls der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, werden lediglich 60,00 € Bearbeitungsgebühren einbehalten. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen!

8. Die Anmeldung wird nach Eingang, sofern ein Platz auf dem gewünschten Törn frei ist, sofort bestätigt. Sollte kein Platz mehr frei sein, wird die Anmeldung storniert und eine bereits geleitete Anzahlung ohne Abzug zurück erstattet.

9. Der Törnpreis enthält keine Kosten für Verpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch die Reise entstehende Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen, begleichen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausgezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

10. Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich der Teilnehmer verspäten, so geht dies zu seinen Lasten. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Einen Schadensersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber der Bootsfahrschule Siegerland besteht nicht.

11. Die Crew übernimmt die Yacht spätestens um 17:00 Uhr und verlässt sie am Ende des Törns um 08:30 Uhr.

12. Die Endreinigung ist aus der Bordkasse zu bezahlen, soweit sie nicht in den Chartergebühren enthalten sind.

13. Die Bootsfahrschule Siegerland ist berechtigt, vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse Höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, Hoheitliche Anordnungen Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedingung notwendigen Teilnehmerzahl (sechs Personen), unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schwere Wetter. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend zurück erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

14. Schäden, die an Schiff oder Ausrüstung durch die Teilnehmer entstehen, sind nur insoweit von diesen zu tragen, als diese nicht durch die Schiffshaftpflicht oder Kaskoversicherung getragen werden. Personenschäden und Effekten sind nicht versichert. Eine Haftung kann weder vom Schiffsführer, Schiffseigner, Törnteilnehmer oder der Bootsfahrschule-Siegerland übernommen werden. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko mit.

15. Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Eine Änderung kann der Schiffsführer jederzeit vornehmen, wenn es seemännische oder nautische Gegebenheiten erforderlich machen. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung des Törnpreises.

16. Sollte der vereinbarte Zeitplan des Törns aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann die Bootsfahrschule Siegerland keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.

17. Alle Prüfungen werden durch die Bootsfahrschule Siegerland oder ihrem Beauftragten bei den zuständigen Prüfungskommissionen angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen kann die Bootsfahrschule-Siegerland keine Haftung übernehmen.

18. Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.

19. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

20. Gerichtsstand ist Siegen.